Gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen bieten wir Ihnen umfangreiche Dienstleistungen rund um das Thema Leichtflüssigkeitsabscheider:
Der Betrieb, die Überwachung und die Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern ist in der DIN 1999-100:2003-10 geregelt. Ähnlich wie bei den Fettabscheidern bringt die Norm auch hier für die Betreiber überwachungsrelevante Konsequenzen mit sich. Die früher übliche, in festen Intervallen geregelte Entleerung ist durch eine bedarfsgerechte Entleerung zu ersetzen. Die Abscheideranlage muss halbjährlich gewartet und alle 5 Jahre einer ausführlichen Generalinspektion unterzogen werden.
Alle Arbeiten werden umweltgerecht und rechtssicher ausgeführt. Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung Ihrer Abscheiderinhalte.
Mit unseren Wartungsverträgen ist die fachgerechte, kontinuierliche Instandhaltung Ihrer Abscheideranlage sowie die umweltgerechte Reinigung und Entsorgung garantiert.